Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unter freiem Himmel OG
Mariahilferstraße 24 | 8020 Graz
Stand: August 2026
Geltungsbereich & Gegenstand
1.1
Unter freiem Himmel OG (im Folgenden Unter freiem Himmel genannt) erbringt Dienstleistungen im Bereich der bewegten Kommunikation, Film-, Video- und Medienproduktion, der audiovisuellen Projektabwicklung sowie der Postproduktion.
1.2
Sämtliche mit Unter freiem Himmel abgeschlossenen Vereinbarungen und Aufträge unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Unter freiem Himmel stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Angebot & Vertragsabschluss
2.1
Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von Unter freiem Himmel sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2
Sofern nicht anders angeboten, ist Unter freiem Himmel an gelegte Angebote 14 Werktage ab Erstellung gebunden.
2.3
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich (per E-Mail, Messengerdienst oder postalisch) bestätigt oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen (iSd § 863 Abs. 1 ABGB). Als Annahmezeitpunkt gilt das tatsächliche Einlangen der Bestätigung bei Unter freiem Himmel. Geht eine Annahme außerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr) ein, gilt der nächste Werktag als Annahmetag.
2.4
Bearbeitung durch Dritte und Herausgabe offener Dateien
Die Bearbeitung, Änderung oder Weiterverarbeitung von durch Unter freiem Himmel erstellten und fertiggestellten Leistungen durch Dritte ist nicht zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung vorgesehen ist. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung oder Weiterverarbeitung von Video-, Audio-, Animations-, Grafik- und sonstigen Mediendateien durch externe Dienstleister, Agenturen oder andere Produktionsunternehmen.
Die Herausgabe von offenen, editierbaren oder nativen Projekt- und Produktionsdateien (insbesondere Projektdateien, Arbeitsdateien, Rohdaten, Quelldateien und vergleichbare „offene Dateien“) ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unter freiem Himmel ist daher grundsätzlich nicht zur Herausgabe solcher Dateien verpflichtet. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe oder Weiterverwendung dieser Dateien besteht nur, wenn die entsprechenden Nutzungs- bzw. Bearbeitungsrechte ausdrücklich schriftlich eingeräumt wurden.
2.5
Nutzung im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz
Sämtliche von Unter freiem Himmel erstellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte und Arbeitsergebnisse - insbesondere Angebote, Konzepte, Drehbücher, Storyboards, Animatics, Entwürfe, Grafiken, Illustrationen, Audio- und Videodateien, Animationspreviews sowie finale Animationen - dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Unter freiem Himmel weder vollständig noch auszugsweise in Systeme der künstlichen Intelligenz (KI), des maschinellen Lernens oder vergleichbare automatisierte Systeme eingegeben, hochgeladen oder diesen auf sonstige Weise zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte umfassen insbesondere nicht die Verwendung der Leistungen zum Training, Fine-Tuning, Testen, Validieren oder zur sonstigen Entwicklung oder Verbesserung von KI-Modellen, Machine-Learning-Verfahren oder vergleichbaren automatisierten Systemen. Untersagt sind insbesondere:
• die Aufnahme in Trainings- oder Referenzdatensätze,
• die Analyse oder Verarbeitung zur Entwicklung oder Verbesserung von Modellen,
• die Erstellung synthetischer Trainingsdaten auf Grundlage der Leistungen,
• die Verwendung zur Generierung, Nachbildung oder automatisierten Weiterverarbeitung von Inhalten sowie
• die entsprechende Nutzung durch Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige vom Kunden beauftragte Dritte.
Eine derartige Nutzung ist weder durch den Kunden noch durch Dritte zulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung dieses Verbots in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere - soweit technisch möglich und zumutbar - die Deaktivierung von Trainings-, Lern- oder Modellverbesserungsfunktionen eingesetzter Systeme sowie die entsprechende Verpflichtung von Mitarbeitern, Dienstleistern und sonstigen Dritten, denen Zugriff auf die Leistungen von Unter freiem Himmel gewährt wird.
Abrechnung, Preise & Zahlungsbedingungen
3.1
Sämtliche angeführten Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2
Die Rechnungslegung erfolgt in Teilabschnitten ab Auftragsbestätigung und nach Leistungserbringung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (netto Kassa) zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt, es sei denn, es wird direkt im Angebot erwähnt.
3.3
Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gilt bei Zahlungsverzug folgender Mahnablauf:
Zahlungserinnerung:
Erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Fälligkeit kein Zahlungseingang, ist Unter freiem Himmel berechtigt, dem Kunden eine Zahlungserinnerung zu übermitteln.
Erste Mahnung:
Erfolgt innerhalb von weiteren 7 Werktagen nach Übermittlung der Zahlungserinnerung kein vollständiger Zahlungseingang, ist Unter freiem Himmel berechtigt, eine erste Mahnung auszusprechen. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von EUR 40,00 verrechnet.
Leistungsunterbrechung:
Ab Eintritt des Zahlungsverzuges ist Unter freiem Himmel berechtigt, sämtliche noch ausstehenden oder laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen auszusetzen. Dies gilt auch für andere laufende Projekte desselben Kunden. Durch eine berechtigte Leistungsunterbrechung entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Unter freiem Himmel; vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.
Weitere Mahnung / Inkasso:
Erfolgt weiterhin keine vollständige Zahlung, ist Unter freiem Himmel berechtigt, die offene Forderung ohne weitere Nachfristsetzung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Betreibung zu übergeben. Der Kunde hat die dadurch entstehenden notwendigen und angemessenen Kosten zu tragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Kurzfristige Buchungen & Personal/Kollektivvertrag
4.1
Bei Personaleinsätzen vor Ort (wie z.B. bei der technischen Einrichtung von interaktiven Installationen, Messe- und Ausstellungsinhalten) richten sich die Arbeitszeiten, Überstunden, Nacht- und Feiertagszuschläge nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Kollektivvertrags für die Filmindustrie / Filmproduktion.
4.2
Bei Anfragen und Buchungen von Personal/Crew, die innerhalb von 24 Stunden vor Arbeitsbeginn beauftragt und durchgeführt werden, verrechnet Unter freiem Himmel einen Eilaufschlag von 15 % auf den Stundensatz je eingesetztem Mitarbeiter.
4.3
Abwerbeverbot: Der Auftraggeber verpflichtet sich, direkte Dienstnehmer oder regelmäßig über Unter freiem Himmel gebuchte Freelancer/Filmschaffende für die unmittelbare Durchführung zukünftiger Aufträge nicht direkt abzuwerben. Im Falle eines Verstoßes gilt eine Pönale in Höhe von EUR 3.000,– (zzgl. USt) je abgeworbener Person als vereinbart.
Stornobedingungen & Auftragsrücktritt
5.1
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss schriftlich (per E-Mail an die offizielle Firmenadresse von Unter freiem Himmel) erfolgen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Einlangen bei Unter freiem Himmel an Werktagen (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr).
5.2
Werden bereits beauftragte Produktionen vor Arbeitsbeginn durch den Kunden storniert, werden folgende Stornogebühren auf die Gesamtauftragssumme verrechnet:
21 bis 15 Tage vor Arbeitsbeginn: 25 % der Auftragsgesamtsumme
14 bis 5 Tage vor Arbeitsbeginn: 50 % der Auftragsgesamtsumme
Unter 5 Tagen vor Arbeitsbeginn: 100 % der Auftragsgesamtsumme
5.3
Die anfallende Stornogebühr ist innerhalb von 72 Stunden nach Aufkündigung auf das Geschäftskonto von Unter freiem Himmel zu überweisen.
5.4
Vorzeitiger Abbruch: Wird ein bereits begonnener Auftrag vorzeitig durch den Auftraggeber beendet (z. B. 4 Tage gebucht, aber nach 2 Tagen abgebrochen), ist Unter freiem Himmel berechtigt, die verbleibende gebuchte Restzeit zu 50 % des vereinbarten Entgelts einzufordern.
Urheberrecht, Nutzungsrechte & Referenzen
6.1
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von Unter freiem Himmel erstellten Werken (Animations-, Film-, Video-, Ton- und Bildmaterial, Konzepte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge bei Unter freiem Himmel.
6.2
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot bzw. Vertrag explizit vereinbarten Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich und inhaltlich wie vereinbart). Die Rechte an Rohmaterial (Raws/Rushes) sowie Projektdateien verbleiben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bei Unter freiem Himmel.
6.3
Referenzrecht: Unter freiem Himmel ist berechtigt, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, den Namen des Kunden, dessen Firmenlogo sowie Ausschnitte des produzierten Filmmaterials auf eigenen Werbeträgern (insbesondere auf der Website, Social Media und Showreels) als Referenz zu nutzen.
Haftung & Mängel
7.1
Unter freiem Himmel haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie reine Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2
Für von Dritten bereitgestelltes Equipment, Requisiten oder Location-Gegebenheiten übernimmt Unter freiem Himmel keine Haftung, sofern kein Verschulden seitens Unter freiem Himmel vorliegt.
7.3
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung durch Unter freiem Himmel, schriftlich und unter möglichst konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach deren Erkennen schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung im unternehmerischen Geschäftsverkehr als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall sind insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund des nicht rechtzeitig gerügten Mangels sowie die Anfechtung wegen Irrtums über die Mangelfreiheit ausgeschlossen.
Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden zunächst das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Unter freiem Himmel zu. Der Kunde hat Unter freiem Himmel alle zur Prüfung und Behebung des Mangels erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ermöglichen.
Unter freiem Himmel wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Unter freiem Himmel ist berechtigt, die Verbesserung abzulehnen, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Rechte auf Preisminderung oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen – Vertragsauflösung zu.
Ist zur Prüfung oder Verbesserung die Übermittlung einer körperlichen Sache erforderlich, erfolgt deren Übersendung durch den Kunden auf dessen Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort, Gerichtsstand & Anwendbares Recht
8.1
Als Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Zahlungen gilt Graz, Österreich.
8.2
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für Graz sachlich zuständige Gericht für Handelssachen als ausschließlich örtlich zuständig vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
8.3
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel).
Bestätigung
Der Kunde bestätigt mit Erteilung des Auftrags bzw. Annahme oder Unterzeichnung des Angebots, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses, sofern sie dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden.